Eine angestrebte zusätzliche zivile Nutzung von Militärflugplätzen ist künftig auch schon während der Übergangsphase möglich. Eine entsprechende angepasste Verordnung kommt dem Flugplatz Dübendorf zugute. Er soll schon jetzt dem dort entstehenden Innovationspark Zürich dienen.
Ab dem 1. Juni 2023 sind sogenannte zivilaviatische Nutzungen auf Militärflugplätzen auch während der Umnutzungsphase möglich. In einer solchen mehrjährigen Umnutzungsphase von militärisch zu zivil befindet sich der Flugplatz Dübendorf. Damit sich aber auch schon während dieser Übergangsphase aviatische Betriebe dort ansiedeln und den Flugplatz nutzen können, hat der Bundesrat laut einer Medienmitteilung in seiner Sitzung vom 26. April die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt entsprechend angepasst.
Das eröffnet für den Flugplatz Dübendorf neue Möglichkeiten, denn er soll künftig neben der Luftwaffe und zivilen Einsatzorganisationen wie REGA und Kantonspolizei Zürich auch dem dort im Entstehen begriffenen Innovationspark Zürich dienen. In der nun angepassten Verordnung werden die Such-, Rettungs- und Polizeiflüge nicht mehr dem Kontingent von zivilen Flugbewegungen angerechnet. So verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt – etwa für Testflüge zu Forschungszwecken.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt weist darauf hin, dass die Änderung der Verordnung eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf löse. Die Neuregelung gelte jedoch für alle Militärflugplätze. ce/mm